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Auktionsbedingungen (AGB)
Der 1. CLASSICO Auktion
am 05.März 2022

  1. Allgemeines

    1. Die M&M Sportpferde GbR, Große Str. 15, 38116 Braunschweig (nachfolgend „M&M Sportpferde GbR“) veranstaltet für Pferde ihrer Kunden (nachfolgend „Aussteller“), öffentlich zugängliche Auktionen als Vermittler. Die Auktionen finden als öffentlich zugängliche Versteigerung vor Ort im LC Sportzentrum und ggf. parallel online über die Auktionsplattform eines Dritten (nachfolgend „Betreiber“) als sogenanntes Online-Bietverfahren statt.
    2. Im Falle eines Online-Bietverfahrens können sich Interessenten als Teilnehmer auf der Auktionsplattform registrieren lassen. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Betreibers der Auktionsplattform. Der Betreiber stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung und wird nur für die Nutzung der Plattform Vertragspartner des jeweiligen Teilnehmers. Der Betreiber wird nicht Vertragspartner der im Rahmen der Auktion abgeschlossenen Verträge.
    3. Eintrittskarten sind für jedermann, solange der Vorrat reicht, käuflich zu erwerben. Interessierte Teilnehmer sollten sich rechtzeitig im Auktionsbüro melden, damit Eintrittskarten reserviert werden können. Mit dem Kauf der Eintrittskarte für die Versteigerung bzw. mit der Registrierung auf der Auktionsplattform und mit Abgabe eines Gebots erkennt der Interessent bzw. Teilnehmer diese Auktionsbedingungen an. Diese Auktionsbedingungen liegen allen Vereinbarungen, die zwischen den Ausstellern als Verkäufer und den Käufern zwecks Ausführung eines abgeschlossenen Kaufvertrages getroffen werden, zugrunde. Die Auktionsbedingungen gelten - ggf. neben den Nutzungsbedingungen des Betreibers - ausschließlich. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Übergabe vorbehaltlos ausgeführt wird.
    4. Die M&M Sportpferde GbR führt die Auktion im fremden Namen und auf fremde Rechnung des jeweiligen Ausstellers durch. Der Kaufvertrag über das versteigerte Reitpferd kommt direkt zwischen dem Aussteller als Verkäufer und dem erfolgreichen Bieter als Käufer zustande. Es handelt sich um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433 ff. BGB.
    5. Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentlich zugängliche Versteigerung im Sinne der §§ 312g Abs. 2 Ziff. 10 und 474 Abs. 2 S. 2 BGB. Die Reitpferde werden als gebrauchte Sachen im Sinne des Gesetzes angeboten. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufes (§§ 474 ff. BGB) finden gemäß § 474 Abs. 2 S. 2 BGB keine Anwendung. Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 10 BGB ausgeschlossen.
  2. Teilnahme am Online-Bietverfahren und Datenschutz

    1. Im Falle einer Registrierung auf der Auktionsplattform des Betreibers muss der Teilnehmer vollständige und korrekte Angaben machen. Insbesondere ist ein sogenannter Identitätsklau nicht erlaubt und führt zur sofortigen Sperrung des Teilnehmer-Accounts. Unrichtige Angaben berechtigen den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages.
    2. Die M&M Sportpferde GbR ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit berechtigt, einen registrierten Teilnehmer für die Gebotsabgabe, für eine bestimmte Zeit oder generell zu sperren. Das gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer grundlos die Erfüllung des im Wege der Auktion geschlossenen Vertrages verweigert oder nie die Absicht hatte, diesen zu erfüllen. Außerdem kann eine Registrierung jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. In diesem Fall werden alle registrierten Daten endgültig gelöscht, soweit diese nicht für ein laufenden Bietungsverfahren oder die Abwicklung eines bereits erfolgten Erwerbes erforderlich sind. Die Löschung erfolgt in diesem Fall erst, wenn es endgültig ausgeschlossen ist, dass die Daten noch benötigt werden.
    3. Das Passwort zum Teilnehmer-Account muss vertraulich behandelt werden, darf nicht an Dritte weitergegeben und muss gegen Missbrauch geschützt werden. Der Teilnehmer haftet der M&M Sportpferde GbR für alle Schäden, die aus einem Missbrauch seines Passworts entstehen, wenn dieser den Missbrauch schuldhaft verursacht hat. Die Haftung umfasst ebenso die Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen die M&M Sportpferde GbR. Bei Kenntnis des registrierten Teilnehmers vom Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten muss dieser den Betreiber oder die M&M Sportpferde GbR unverzüglich telefonisch unterrichten, damit der Zugang gesperrt werden kann.
    4. Der Teilnehmer kann den Nutzungsvertrag für die Plattform jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Betreiber bzw. die M&M Sportpferde GbR deaktiviert dann unverzüglich den Zugang zu seinem Account. Nicht abgeschlossene Auktionen, bei denen der Teilnehmer ein Gebot abgegeben hat, werden dennoch bedingungsgemäß abgeschlossen.
    5. Die M&M Sportpferde GbR erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Teilnehmers sowie dessen IP-Adresse. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Eine Weitergabe der Daten ist nur an den Aussteller des vom Teilnehmer gekauften Pferdes und Erfüllungsgehilfen der M&M Sportpferde GbR gestattet. Der Teilnehmer erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
  3. Versteigerung

    1. Während der Versteigerung wird das angebotene Pferd unter dem Reiter oder an der Hand vorgestellt und ggf. wird die Vorstellung online über die Auktionsplattform übertragen. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro. Das Anfangsgebot für das jeweilige Pferd beträgt 10.000,00 € (zehntausend Euro). Es werden nur Mehrgebote von mindestens 500,00 € (fünfhundert Euro) angenommen. Ein Gebot erlischt mit der Abgabe eines höheren Gebotes. Bis dahin ist der Bietende an sein Gebot gebunden. Eingehende Gebote werden nach dem zeitlichen Eingang erfasst und berücksichtigt. Die Übermittlung des Gebotes erfolgt auf Risiko des Bietenden. Die M&M Sportpferde GbR vertritt keine technischen Verzögerungen, auch nicht bei Überlastung der Übertragungswege der Auktionsplattform.
    2. Für den Fall, dass der Bietende sein Gebot über die Auktionsplattform abgibt, wird er über E-Mail oder auf andere geeignete Weise auf der Auktionsplattform darüber unterrichtet, dass sein Gebot akzeptiert wird und ebenso, wenn er überboten worden ist.
    3. Das Angebot eines Bietenden, unabhängig davon ob dieser vor Ort, online oder über das Telefon bietet, wird durch den Zuschlag angenommen. Mit dem Zuschlag ist dieser Bietende Käufer und der Aussteller Verkäufer des jeweiligen Pferdes und der Bieter ist zum Erwerb des Pferdes verpflichtet.

      Falls Zweifel über die Gültigkeit des jeweiligen Zuschlages entstehen, die sofort geltend zu machen sind, kann das Angebot wieder aufgenommen und fortgesetzt werden. Die Anmeldung von Zweifeln über die Gültigkeit des Zuschlags ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits unterschrieben ist, muss jedoch spätestens bis zum endgültigen Zuschlag des letzten Pferdes der jeweiligen Auktion erfolgen. Zweifel über die Gültigkeit des Zuschlages können nur Bieter des betreffenden Pferdes, der Auktionator oder Vertreter der M&M Sportpferde GbR anmelden. Über die Zweifel entscheidet ein Beauftragter der M&M Sportpferde GbR.

    4. Der Käufer erhält nach dem Zuschlag einen Kaufzettel oder, für den Fall, dass er online über die Auktionsplattform geboten hat, eine Email oder eine andere Benachrichtigung in Textform (nachfolgend für alle Formen „Benachrichtigung“). Die Abgabe der Benachrichtigung ist die Bestätigung des bereits abgeschlossenen Kaufvertrages. Die Benachrichtigung ist keine zusätzliche Voraussetzung für das Zustandekommen des Kaufvertrages. Unterzeichnet der Käufer den Kaufzettel nicht oder gibt er während der Auktion zu erkennen, dass er das Pferd nicht abnimmt, kann das Pferd nach Ermessen des Auktionators noch einmal versteigert werden. Der erste Käufer haftet der M&M Sportpferde GbR und dem Aussteller des Pferdes für ihren etwaigen Mindererlös.
    5. Der Betreiber kann die Übertragung der Auktion über die Plattform jederzeit vor Ende der Bietzeit abbrechen, wenn dafür nach billigem Ermessen ein wichtiger Grund vorliegt. Bei Systemausfällen aufgrund technischer Gegebenheiten ist die M&M Sportpferde GbR ebenfalls berechtigt, die (Online-)Auktion abzubrechen. Die online bereits abgegebenen Gebote erlöschen mit der Mitteilung ersatzlos, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der M&M Sportpferde GbR bedarf. Schadensersatzansprüche von Bietern bei technischen Problemen der Abwicklung des Online-Auktion, insbesondere bei Systemausfällen, nicht Zugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen sind ausgeschlossen.
  4. Angaben zu den Reitpferden

    1. Die zur Auktion zugelassenen Pferde werden im Auktionskatalog (auch online) mit Angaben zu Abstammung, Geschlecht, Farbe, Alter und ggf. besonderer Familienleistung, Fotos, Videos und Kommentaren (auch ggf. zum Leistungsvermögen) dargestellt. Die Angaben zu Abstammung, Geschlecht, Farbe und Alter sind diejenigen Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des Gesetzes, die ausschließlich Gegenstand des Erfüllungsanspruches des Käufers sind.
    2. Weitere Merkmale, auch wenn sie gegebenenfalls im Katalog genannt werden, insbesondere Fotos und Videos sowie Kommentare zu den Pferden sind nicht Vertragsgegenstand, sondern stellen alle lediglich eine Beschreibung dar und geben einen ersten Eindruck des jeweiligen Pferdes bei Drucklegung und Onlinestellung des Auktionskataloges wieder, ohne dass der Aussteller oder die M&M Sportpferde GbR eine Zusicherung hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des jeweiligen Pferdes abgibt. Es wird weder vom Aussteller noch von der M&M Sportpferde GbR eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder einen bestimmten Verwendungszweck des jeweiligen Pferdes übernommen und die Angaben zu dem Pferd, die nicht Abstammung, Geschlecht, Farbe und Alter des Pferdes sind, sind nicht Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung. Es ist bekannt, dass die weitere Entwicklung und die zukünftigen Leistungen des Pferdes nicht absehbar und von einer Vielzahl unterschiedlichster Faktoren abhängig sind.
    3. Die auf der Auktion angebotenen Pferde sind durch selbständige und eigenverantwortlich tätige Tierärzte klinisch und röntgenologisch untersucht worden. Von jedem Pferd werden 12 Röntgenaufnahmen der Gliedmaßen genommen: vorne und hinten Zehe seitlich, vorne Spezialaufnahme nach Oxspring, die Sprunggelenke in zwei Ebenen (ca. 45° und ca. 115°), Knie 90°. Über die klinische und die röntgenologische Untersuchung wird jeweils ein Protokoll erstellt, das kein Beschaffenheitsmerkmal des Pferdes oder Vertragszusage der M&M Sportpferde GbR oder des Ausstellers, sondern eine unverbindliche Information für interessierte Käufer darstellt.

      Das Protokoll der Ankaufsuntersuchung, die Röntgenbefunde und die Bewertung der Tierärzte steht allen Kaufinteressenten, deren Bevollmächtigten und den sie beratenden Tierärzten zur eigenverantwortlichen Kenntnisnahme, Auswertung und Überprüfung vor der Auktion zur Verfügung. Interessenten sind aufgefordert, mit oder ohne eigenbeauftragten Tierarzt, sich die Feststellungen zu dem jeweiligen Pferd von den für die Auktion beauftragten Tierärzten erläutern zu lassen, um sich im eigenen Interesse über den körperlichen und gesundheitlichen Zustand des Pferdes zu unterrichten.

    4. Die Zuchttauglichkeit von Hengsten und Stuten wird nicht untersucht. Sie ist keine vereinbarte Beschaffenheit.
    5. Die Ergebnisse der Untersuchungen der Tierärzte, deren Befunderhebung und Bewertungen sind eigenständige Leistungen dieser Tierärzte. Die Tierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen der M&M Sportpferde GbR oder der Aussteller, sondern selbstständig und eigenverantwortlich beratend tätig. Die M&M Sportpferde GbR haftet nicht für die Richtigkeit der Befunderhebungen und Bewertungen aus den Befunderhebungen durch die untersuchenden Tierärzte.
  5. Abrechnung und Bezahlung

    1. Die Zuschlagspreise sind Nettopreise. Der Käufer schuldet als Kaufpreis das zugeschlagene Gebot zuzüglich der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird vom Zuschlagspreis erhoben und kann je nach Veranlagung des Ausstellers (Verkäufer) variieren zwischen 0% (Privatverkauf oder Kleinunternehmer gem. §19 UStG), 10,7% (pauschalierender Landwirt), 19% (Gewerbe), sowie bei gewerblichen Verkäufern aus der EU, der individuelle Steuersatz des Landes. Im Auktionskatalog ist bei dem jeweiligen Pferd hinter dem Namen des Ausstellers der jeweilige Umsatzsteuersatz ausgewiesen.

      Die Angabe der Umsatzsteuer erfolgt durch den Aussteller. Die M&M Sportpferde GbR übernimmt keine Haftung für diese Angabe. Die M&M Sportpferde GbR erhält für ihre Tätigkeit als Veranstalterin der Auktion eine Gebühr, die sich nach dem Zuschlagspreis richtet, sowie Kosten und Steuern. Die M&M Sportpferde GbR versichert in einer Gruppenversicherung sämtliche Pferde und erhebt dafür 2% vom Zuschlagspreis zuzüglich Versicherungssteuer.

      Der Abrechnungsbetrag wird wie folgt berechnet::

      Zuschlagspreis
      + Umsatzsteuersatz des Ausstellers (Verkäufer)
      (0%, 10,7%, 19% oder EU Steuersatz)
      + Auktionsgebühr i. H. v. 10% des Zuschlagspreises
      zzgl. 19% Umsatzsteuer auf diese (gemäß § 12,2 UStG)
      + 2 % Versicherung plus 19% Versicherungssteuer
      = Abrechnungsbetrag

    2. Der Abrechnungsbetrag ist vom Aussteller an die M&M Sportpferde GbR zur Einziehung und das Recht auf Klageerhebung zur Geltendmachung, auch etwaiger Nebenkosten, unwiderruflich abgetreten und sie hat die Abtretung angenommen. Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zuschlag fällig und an die M&M Sportpferde GbR zu zahlen. Im Fall einer Überweisung ist der Abrechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Kosten und Zinsen, die durch die Überweisung entstehen, trägt der Käufer. Vom Käufer aus dem Ausland wird die anfallende Gebühr für die Serviceleistung des Amtstierarztes zusätzlich erhoben.
    3. Ist der Aussteller gewerblich (19%) oder optierender Landwirt (19%) ist eine Umsatzsteuererstattung für Käufer aus dem Ausland möglich. Sofern der Käufer im Ausland (Drittland bzw. EU) ansässig ist, wird zunächst eine Rechnung mit der deutschen Umsatzsteuer gestellt. Weist der Käufer nach, dass das Pferd ins Ausland gelangt ist, wird die erste Rechnung storniert und durch eine Ausfuhrrechnung ohne Umsatzsteuer ersetzt. Bei Käufern, die Unternehmer aus dem EU-Gebiet sind, ist zusätzlich noch die Vorlage einer gültigen USt-ID-Nummer, als Nachweis der Unternehmereigenschaft, erforderlich.
    4. Der jeweilige Versicherungsvertrag geht für das verkaufte Pferd von der M&M Sportpferde GbR auf den Käufer mit Zuschlag als Rechtsnachfolger über. Die Abrechnung der Versicherungsprämie erfolgt mit der Auktionsabrechnung.
    5. Der Aussteller behält sich das Eigentum am jeweiligen Pferd gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen Zahlung des Abrechnungsbetrages und etwaiger Nebenkosten an die M&M Sportpferde GbR vor.
    6. Zahlt der Käufer den Abrechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Werktagen (einschließlich Samstag) nach Auktionsende, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und das Pferd anderweitig veräußern. Die M&M Sportpferde GbR und der Verkäufer behalten sich Schadensersatzansprüche – etwa bei einem Mindererlös – vor.
    7. Gegen Zahlungsansprüche der M&M Sportpferde GbR kann der Käufer nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der M&M Sportpferde GbR unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Haftung und Verjährung

    1. Haftung des Ausstellers
      1. Der Aussteller haftet nur für negative Abweichungen von der gemäß Ziffer 4.1 vereinbarten Beschaffenheit des Pferdes. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für den Gesundheitszustand des Pferdes. Außerhalb der vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale und des Gesundheitszustandes ist die Haftung des Ausstellers als Verkäufer für jegliche Mängelrechte und Sachmangelhaftung, insbesondere auf Minderung, mit folgenden Besonderheiten und den in Absatz f) genannten Einschränkungen ausgeschlossen:
      2. Im Falle einer Haftung ist der Aussteller vorrangig zur Nacherfüllung berechtigt. Sollte die Nachbesserung unzumutbar oder unmöglich sein, ist der Aussteller zur Nachlieferung berechtigt. Die Nachbesserung wird insoweit beschränkt, als nach einem für Aussteller und Käufer verbindlichen Gutachten eines Gutachters von der tierärztlichen Hochschule Hannover die Heilung einer Erkrankung nicht binnen sechsmonatiger Behandlungsdauer zu erwarten ist.
      3. Sollte der Käufer wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, schuldet der Aussteller die Rückzahlung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Rückübereignung des Pferdes. Außerdem schuldet der Aussteller den Ersatz notwendiger Verwendungen auf den Kaufgegenstand in Form von notwendigen Fütterungs- und Unterstell-, Schmiede- und Tierarztkosten. Kosten der Miete eines Pensionsplatzes sind notwendig bis zur Höhe von 7,00 € pro Tag. Kosten eines Rücktransports erstattet der Aussteller innerhalb Deutschlands. Dabei sind Transportkosten in Höhe von 0,50 € pro gefahrenen Transportkilometer erstattungsfähig. Verbringt der Käufer das Pferd ins Ausland, zahlt er die Kosten des Rücktransports bis zur deutschen Grenze. Für alle übrigen Kosten haftet der Aussteller nicht.
      4. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz werden auf die nachfolgend abschließend aufgeführten Ansprüche begrenzt: Transportkosten vom Auktionsstall zum Käuferstall innerhalb Deutschlands, übliche Stall- und Futterkosten, die Kosten der tierärztlichen Untersuchung, Schmiedekosten sowie notwendige Kosten für die tierärztliche Versorgung.
      5. Das Recht des Ausstellers, auf Herausgabe von Nutzungen und/oder Wertersatz für gezogene Nutzungen, Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Verschlechterung oder Untergang des Pferdes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
      6. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Personenschäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Ausstellers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Ausstellers, dessen gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) des Ausstellers beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    2. Haftung der M&M Sportpferde GbR
      1. Eine Haftung der M&M Sportpferde GbR aus dem vermittelten Kaufvertrag ist mit der in Absatz c) genannten Einschränkung ausgeschlossen.
      2. Die M&M Sportpferde GbR übernimmt trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Durchführung auf online Auktionsplattformen und deren Inhalte. Für die Auktionsplattform ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich. Bei technischen Problemen der Abwicklung über die Auktionsplattform, insbesondere bei Systemausfällen, Nichtzugang von Geboten oder deren Zurückweisung aus technischen Gründen haftet die M&M Sportpferde GbR nicht.
      3. Sämtliche Haftungsausschlüsse gelten nicht für Personenschäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung der M&M Sportpferde GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der M&M Sportpferde GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsausschlüsse gelten auch nicht für die Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) der M&M Sportpferde GbR beruhen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    3. Verjährung

      Jegliche Ansprüche des Käufers gegen den Aussteller und/oder gegen die M&M Sportpferde GbR wegen etwaiger Mängel oder sonstiger Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme der im folgenden Absatz dargestellten Ansprüche, verjähren nach Ablauf von sechs Monaten nach Gefahrübergang (Zuschlag).

      Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und der Verjährung sind Schadenersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR beruhen, ausgenommen. Weiter sind davon sonstige Schäden ausgenommen, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausstellers oder der M&M Sportpferde GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen dieser beruhen.

  7. Abnahme und Gefahrenübergang


    Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe ersetzt, ist der Kaufvertrag über das jeweilige Pferd abgeschlossen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr im Sinne des § 446 BGB auf den Käufer über, auch wenn das Pferd zunächst noch im Gewahrsam der M&M Sportpferde GbR oder des Ausstellers verbleibt. Das gilt auch, wenn der Aussteller zunächst Vorbehaltseigentümer bleibt.
  8. Änderungen, Urheberrecht, anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

    1. Der Auktionator und die M&M Sportpferde GbR behalten sich Änderungen des Ablaufs der Veranstaltung vor.
    2. An allen Abbildungen, Videos, Zeichnungen, Beschreibungen und sonstigen Unterlagen, die für die Versteigerung verwendet werden, bleiben die Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der M&M Sportpferde GbR.
    3. Für die Auktion und die dadurch zustande gekommenen Kaufverträge einschließlich der Auktionsbedingungen gilt deutsches Recht. Die Auktionsbedingungen liegen nur in deutscher Sprache vor.
    4. Erfüllungs- und Leistungsort ist Braunschweig und Gerichtsstand ist Braunschweig. Für den Fall, dass der Käufer kein Kaufmann ist, gilt die Gerichtsstands-Vereinbarung gem. § 38 Abs. 3 Nr. 2 ZPO nur dann, wenn der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
    5. Die M&M Sportpferde GbR behält sich das Recht vor, diese Auktionsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Sollten einzelne Regelungen oder Teile der Auktionsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
1 Billy
v. Tangelo Van De Zuuthoeve / Charakter
2 Carla
v. Cascadello I / Quick Star
3 Celana
v. Cellestial / Contender
4 Corretto
v. Cornet Obolensky / Corrado I
5 Cullinan
v. Cash and Carry / Quintero
6 Carsten M&M
v. Contendro I / Graf Top
7 Night Boy
v. Ice Breaker / Diamant de Semilly
8 Quartz
v. Kannan / Chin Chin
9 Sandro Girl
v. Sandro Boy / Caretino
10 Toujolow FRH
v. Toulon / Goldfever I